Die Pensionskassen reagieren auf das anhaltend tiefe Zinsniveau und die zunehmende Lebenserwartung mit Reduktionen der Umwandlungssätze im überobligatorischen Teil.
In letzter Zeit häufen sich die Ankündigungen. Versicherte Personen bei der AXA Winterthur, Helvetia und Allianz müssen ab kommendem Jahr mit leicht tieferen Altersrenten rechnen. Die Umwandlungssätze im Überobligatorium (AHV-Löhne ab CHF 84‘600) werden gesenkt. Wichtig: Nur Neurentner sind davon betroffen – bestehende Altersrenten erfahren keine Änderungen.
Mit dem Umwandlungssatz wird das bei Pensionierung vorhandene Altersguthaben in eine lebenslängliche Altersrente umgewandelt. In der zweiten Säule wird zwischen einem obligatorischen und einem überobligatorischen Teil unterschieden. Im obligatorischen Teil, welcher bis zu einem Einkommen von aktuell CHF 84‘600 gilt, wird der Umwandlungssatz vom Bundesrat festgelegt und beträgt aktuell 6.80%. Dieser wird anlässlich der Altersreform 2020 überprüft. Im überobligatorischen Teil sind die Pensionskassen frei in ihrer Entscheidung. Der Umwandlungssatz wird aufgrund der durchschnittlichen Lebenserwartung und den erwarteten Zinsen, mit denen die Altersguthaben aller Versicherten zukünftig verzinst werden können, festgelegt. Fakt ist, dass die Lebenserwartung in den letzten Jahren stetig zugenommen hat, die Zinsen hingegen gesunken sind. Schweizer Bundesobligationen wurden teilweise mit Minuszinsen ausgegeben, ebenso hat die Nationalbank Minuszinsen beschlossen.
Pensionskassen mit zu hohen technischen Umwandlungssätzen erleiden bei jeder Pensionierung mit Rentenbezug einen Pensionierungs- oder Verrentungsverlust, der von den aktiven Versicherten getragen werden muss. Diesen entgehen so mögliche Zusatzerträge. Vermehrt zu beobachten ist (und aufgrund der tiefen Zinsen auf Privatkonti nicht weiter verwunderlich) zudem bei Pensionierungen der Trend zu Renten- anstelle Kapitalbezug, was die Problematik der Pensionierungsverluste zusätzlich verschärft. Die Axa reduziert den Umwandlungssatz im Überobligatorium ab 2016 schrittweise auf 5.0%. Die Helvetia, Basler und die Allianz haben ebenfalls Reduktionen angekündigt. Es ist davon auszugehen, dass auch andere Anbieter nachziehen werden. Entgegen dem Trend hat die Zürich mit der Sammelstiftung Vita eine Erhöhung angekündigt – ab 2016 wird der überobligatorische Umwandlungssatz von bisher 5.835% bei Männer und 5.574% bei Frauen auf einheitliche 6.0% erhöht. Bei einer bevorstehenden Pensionierung lohnt es sich, die Regelung Ihrer Pensionskasse genau zu studieren – allenfalls ist eine Anpassung der Pensionierungsplanung sinnvoll.

