Neue Obergrenze versicherter Verdienst ab 2016 – UVG Höchstlohn
Am 1. Januar 2016 wird der UVG Höchstlohn vom Bundesrat in der Schweiz des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung von 126’000 auf 148’200 Franken angepasst. Im Jahr 1984 wurde die Unfallversicherung eingeführt. Seither wurde der versicherte Höchstbetrag mehrmals angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte per 1. Januar 2008. Aufgrund der Lohnentwicklung ist nun eine erneute Anpassung nötig. Diese Erhöhung bewegt sich im Rahmen der letzten Anpassungen. Mit der neuen Obergrenze werden ab 1. Januar 2016 rund 95 Prozent der Versicherten zum vollen Lohn versichert sein.
Auswirkungen der neuen Obergrenze
Dies hat Auswirkungen auf die minimal zu versichernden Lohnsummen bei selbstständig Erwerbenden (= 1/2 bis 1/1 des maximalen UVG-Lohnes) sowie mitarbeitenden Familienmitgliedern (1/3 bis 1/1 des maximalen UVG-Lohnes). Mögliche Auswirkungen können unter Umständen bei der Versicherung des Überschusslohnes im UVG-Z entstehen.
Die Obergrenze gilt nicht nur für die Unfallversicherung, sondern ist auch massgebend für die Festsetzung der Beiträge und Leistungen der Arbeitslosenversicherung und für die Höhe des Taggeldes der Invalidenversicherung. Die Anpassung des höchstversicherten Verdienstes hat keine Änderung der aktuellen Prämien und Beitragssätze zur Folge. Neu erfolgen jedoch entsprechende Abzüge auch auf Löhnen über 126’000 Franken.
Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung
Auch die Arbeitslosenversicherung ist abhängig vom UVG Höchstlohn. Die Obergrenze der Arbeitslosengelder werden sich im selben Umfang anpassen. Das heisst, wenn Sie mehr als CHF 126’000.- verdient haben, erhöhen sich ab 2016 auch Ihre Taggelder bei Arbeitslosigkeit.
Auswirkungen für den Arbeitgeber
Die Löhne über CHF 126’000.- pro Person werden automatisch bis zu der neuen Obergrenze angepasst und somit wird auch die Prämienrechnung teurer. Haben Sie auch eine UVG-Zusatzversicherung abgeschlossen werden die Lohnsummen auch hier neu koordiniert.

